AGB — Monamedia
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Präambel
Dieses Dokument bildet einen gemeinsamen Satz allgemeiner Bedingungen, die auf sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der MONAMEDIA SARL und jeder Person oder Einrichtung Anwendung finden, die im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen mit ihr einen Vertrag schließt.
Es soll die gegenseitigen Rechte und Pflichten zwischen MONAMEDIA und dem Nutzer, verstanden als jede natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die Bereitstellung, Zusammenarbeit oder Nutzung von MONAMEDIA-Lösungen geschlossen hat, einheitlich rechtlich regeln.
Es gilt grundsätzlich ergänzend zum unterzeichneten Hauptvertrag und stellt eine gegenüber jedem Nutzer durchsetzbare vertragliche Grundlage dar.
1. Begriffsbestimmungen
Die folgenden Begriffe haben, wenn sie in diesen Allgemeinen Bedingungen (nachfolgend die „AB“) verwendet werden, unabhängig davon, ob sie im Singular oder Plural verwendet werden, die nachstehende Bedeutung:
„MONAMEDIA“: bezeichnet die Gesellschaft MONAMEDIA, eine Gesellschaft nach monegassischem Recht mit Sitz in 4 rue des Lilas, MBP, 98000 Monaco, die die technische, kommerzielle und logistische Plattform unter http://www.monamedia.mc/ betreibt.
„Nutzer“: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die unabhängig von ihrer Eigenschaft auf die MONAMEDIA-Plattform zugreift oder sie nutzt, sei es als privater Nutzer (B2C) oder als Geschäftspartner (B2B).
„B2C-Kunde“: bezeichnet jede natürliche Person, die außerhalb eines beruflichen Rahmens handelt und ein Angebot zur Ausstrahlung von Werbung auf ihrem persönlichen Fernsehgerät über die MONAMEDIA-Box abonniert hat.
„B2B-Partner“: bezeichnet jede beruflich tätige Einrichtung (Unternehmen, Geschäft, Institution), die über einen oder mehrere Bildschirme verfügt und mit MONAMEDIA einen Vertrag über die Ausstrahlung von Werbung geschlossen hat.
„MonaApp“: bezeichnet die von MONAMEDIA herausgegebene mobile Anwendung, die es Nutzern (B2C oder B2B) ermöglicht, auf ihr Konto zuzugreifen, die Leistung der Bildschirme zu verfolgen und mit den angebotenen Dienstleistungen zu interagieren.
„MONAMEDIA-Box“: bezeichnet die von MONAMEDIA bereitgestellte (oder vom Kunden erworbene) technische Ausstattung, die die Ausstrahlung von Werbebannern auf verbundenen Bildschirmen ermöglicht.
„L-Banner“: bezeichnet das von MONAMEDIA ausgestrahlte Standardwerbeformat in Form eines diskreten, zehn (10) Sekunden dauernden Banners, das am unteren Rand des Bildschirms erscheint.
„MONAMEDIA-Plattform“: bezeichnet sämtliche über die Website www.monamedia.mc, die MonaApp oder jedes andere von MONAMEDIA herausgegebene digitale Medium zugänglichen Dienstleistungen.
„Vergütung“: bezeichnet die von MONAMEDIA an einen berechtigten Nutzer gezahlten Beträge als Gegenleistung für die Nutzung eines oder mehrerer Bildschirme zu Werbezwecken.
„Zahlungsdienstleister“: bezeichnet jeden zugelassenen Akteur, der an der Abwicklung finanzieller Zahlungsströme zwischen MONAMEDIA und seinen Nutzern beteiligt ist. MONAMEDIA bearbeitet oder hält die überwiesenen Gelder weder.
2. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Bedingungen (die „AB“) regeln den Zugang zur MONAMEDIA-Plattform, deren Nutzung und Funktionsweise, wie sie von der Gesellschaft MONAMEDIA betrieben wird.
Sie gelten ohne Einschränkung oder Vorbehalt für jede Person, die auf die Plattform zugreift, insbesondere für folgende Kategorien von Nutzern:
– B2C-Kunden, Privatpersonen, die über die MONAMEDIA-Box auf einem persönlichen Fernsehgerät Werbebanner ausstrahlen; – B2B-Partner, Unternehmen oder berufliche Einrichtungen, die über Bildschirme in ihren Räumlichkeiten verfügen und im Rahmen eines Vertrags über die Ausstrahlung von Werbung mit MONAMEDIA zusammenarbeiten;
Die AB ergänzen je nach Fall die zwischen MONAMEDIA und dem Nutzer geschlossenen besonderen Verträge (B2C-Vertrag, B2B-Vertrag oder Vertrag), die im Fall eines Widerspruchs Vorrang haben.
Der Zugang zur und die Nutzung der Plattform setzen die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser AB voraus. Akzeptiert der Nutzer diese Bestimmungen nicht ganz oder teilweise, darf er nicht auf die Dienstleistungen zugreifen.
MONAMEDIA behält sich das Recht vor, diese AB jederzeit unter Einhaltung der für die jeweilige Vertragsart geltenden Vorschriften zu aktualisieren.
3. Zugang zum Dienst
Der Zugang zu den von MONAMEDIA angebotenen Dienstleistungen setzt die Erfüllung der folgenden Kriterien voraus, die je nach Nutzerprofil variieren.
3.1 – Allgemeine Teilnahmevoraussetzungen
Jeder Nutzer muss: – geschäftsfähig sein; – diese AB sowie gegebenenfalls die für ihn geltenden besonderen Vertragsbedingungen vorbehaltlos annehmen; – bei der Registrierung oder Aktivierung seines Kontos genaue, überprüfbare und aktuelle Angaben machen; – nicht zuvor wegen Vertragsverletzung oder betrügerischen Verhaltens von der MONAMEDIA-Plattform ausgeschlossen worden sein.
3.2 – Zugang für B2C-Kunden
Der Zugang zum Dienst ist volljährigen Personen vorbehalten, die ihren Wohnsitz in Frankreich oder Monaco haben und über ein kompatibles Fernsehgerät sowie eine stabile Internetverbindung verfügen. Der B2C-Kunde muss seine Box über die MonaApp aktivieren und die im B2C-Vertrag vorgesehenen Vergütungsbedingungen akzeptieren.
3.3 – Zugang für B2B-Partner
Der B2B-Partner muss eine eingetragene juristische Person sein, über einen oder mehrere Bildschirme in einem beruflichen Umfeld verfügen und mit MONAMEDIA einen besonderen Vertrag abschließen. Die Installation der Boxen kann je nach gewähltem Angebot durch MONAMEDIA oder den Partner erfolgen. Der Zugang zum professionellen Backoffice wird jedem Kunden mit einem gültigen Monamedia-Konto gewährt, unabhängig davon, ob er Monamedia-Hardware oder eine Monamedia-Box besitzt oder aktiviert hat.
Der Kunde kann jederzeit zusätzliche Dienstleistungen (StarterPack, Monapack, EventPack oder jedes zukünftige Angebot) entweder online oder über einen ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter abonnieren. Dieses Abonnement ist eigenständig und nicht an die Aktivierung oder Nutzung von Monamedia-Hardware gebunden.
3.4 – Aussetzung oder Verweigerung des Zugangs
MONAMEDIA behält sich das Recht vor, den Zugang zum gesamten Dienst oder zu Teilen davon auszusetzen, einzuschränken oder zu verweigern bei: – Nichteinhaltung dieser AB oder eines besonderen Vertrags; – missbräuchlicher oder zweckwidriger Nutzung der Werkzeuge der Plattform; – Verdacht auf Betrug, simulierte Ausstrahlung oder Verhalten, das gegen die Geschäftsethik verstößt.
Die Aussetzung begründet keinen Anspruch auf Entschädigung, vorbehaltlich der für das betreffende Profil geltenden besonderen Vertragsbestimmungen.
4. Beschreibung des Dienstes
MONAMEDIA betreibt eine hybride Technologieplattform, die über ihre Website, ihre mobile Anwendung MonaApp und ihre professionellen Werkzeuge zugänglich ist und ihren Nutzern ermöglicht, durch die Ausstrahlung von Werbeinhalten oder geschäftliche Vermittlung Einnahmen oder Provisionen zu erzielen.
4.1 – Ausstrahlung von Werbung auf privaten oder beruflichen Bildschirmen
Die Hauptdienstleistung von MONAMEDIA besteht darin, die Ausstrahlung diskreter Werbebanner („L-Banner“) auf Fernsehgeräten zu ermöglichen, die mit einer von MONAMEDIA bereitgestellten oder validierten speziellen Box verbunden sind. Jedes L-Banner entspricht einer zehn (10) Sekunden dauernden Werbung, die am unteren Rand des Bildschirms angezeigt wird, begrenzt auf eine Minute je Stunde tatsächlicher Betriebszeit.
Diese Ausstrahlung berechtigt je nach Nutzerprofil zu einer im anwendbaren Vertrag bestimmten variablen Vergütung.
4.2 – Anwendung MonaApp
Die Anwendung MonaApp ermöglicht Nutzern: – die Leistung ihrer Bildschirme in Echtzeit einzusehen; – den Stand ihrer Vergütung oder Provisionen abzurufen; – auf ihren Aktivitätsverlauf, Vertragsunterlagen und ergänzende Funktionen (Watch2Help, MonaMaker-Empfehlung, Kundensupport) zuzugreifen.
Die Nutzung der Anwendung setzt ein aktiviertes und validiertes Nutzerkonto voraus.
4.3 – Professionelle Schnittstelle und B2B-Module
B2B-Partner verfügen über einen speziellen professionellen Zugang, der ihnen ermöglicht: – ihren Bildschirmbestand zu verwalten, die ausgestrahlten Mengen und die damit verbundenen Einnahmen einzusehen; – besondere kommerzielle Optionen (Monapack, EventPack, StarterPack) zu aktivieren;
Die Aktivierung dieser Dienste setzt die vorherige Unterzeichnung eines besonderen B2B-Vertrags voraus.
4.4 – Ausgeschlossene oder nicht garantierte Dienstleistungen
MONAMEDIA stellt weder einen Internetzugang bereit noch wartet es die Fernsehgeräte der Nutzer. Das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes hängt von der Qualität der Netzwerkverbindung, der technischen Kompatibilität der Ausstattung und der Einhaltung der Installationsbedingungen ab.
MONAMEDIA behält sich das Recht vor, bestimmte Funktionen zu ändern, auszusetzen oder zurückzunehmen, sofern die betroffenen Nutzer innerhalb einer angemessenen Frist darüber informiert werden.
5. Pflichten des Nutzers
Jeder Nutzer verpflichtet sich, die Dienstleistungen von MONAMEDIA verantwortungsvoll, redlich und entsprechend ihrem Vertragszweck zu nutzen.
5.1 – Richtigkeit der bereitgestellten Informationen
Der Nutzer gewährleistet die Richtigkeit, Wahrhaftigkeit und Aktualität der Informationen, die er MONAMEDIA bei seiner Registrierung, der Aktivierung seines Kontos oder der Aktualisierung seiner Daten übermittelt. Er verpflichtet sich, jede Änderung, die das ordnungsgemäße Funktionieren des Dienstes beeinträchtigen könnte (z. B. Änderung der Anschrift, des Bildschirms, der Bankverbindung oder der beruflichen Situation), unverzüglich mitzuteilen.
5.2 – Technische Konformität und redliche Nutzung
Der Nutzer verpflichtet sich: – kompatible und ordnungsgemäß installierte Ausstattung zu verwenden, die den Spezifikationen von MONAMEDIA entspricht; – seine Box eingeschaltet, verbunden und funktionsfähig zu halten, außer bei höherer Gewalt oder einem technischen Vorfall außerhalb seiner Kontrolle; – die Mechanismen der Ausstrahlung, Messung oder Vergütung nicht zu stören, zu verändern oder zu umgehen.
5.3 – Verbot von Betrug und Simulation
Dem Nutzer ist es ausdrücklich untersagt: – den Betrieb eines Fernsehgeräts künstlich zu simulieren (Geräte, die ohne tatsächliche Nutzung eingeschaltet bleiben, Automatisierung, Schleifenwiedergabe usw.); – die Werkzeuge mithilfe von Emulatoren, Skripten, Manipulationssoftware oder nicht zugelassenen Systemen zweckwidrig zu verwenden; – den Code der Box oder der MonaApp zu vervielfältigen, zu kopieren oder zu hacken.
Bei ernsthaftem Verdacht behält sich MONAMEDIA das Recht vor, das Konto auszusetzen oder zu deaktivieren und die Rückerstattung unrechtmäßig erhaltener Beträge zu verlangen.
5.4 – Achtung der Rechte und des Images von MONAMEDIA
Der Nutzer unterlässt jede Kommunikation, Vervielfältigung oder Nutzung des Namens, der Marken, Materialien oder des Ansehens von MONAMEDIA ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Er verpflichtet sich, nicht als offizieller Vertreter der Gesellschaft aufzutreten, es sei denn, er ist hierzu ausdrücklich ermächtigt.
5.5 – Allgemeines Verhalten
Der Nutzer verpflichtet sich: – das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform oder den anderen Nutzern angebotenen Dienst nicht zu beeinträchtigen; – die für ihn aufgrund seines Status geltenden Vertragsbedingungen einzuhalten; – im Austausch mit dem Kundendienst oder den Partnern von MONAMEDIA höflich, nach Treu und Glauben und kooperativ zu handeln.
5.6 – Profilbezogene Verantwortung
B2C-Kunden sind persönlich für die Nutzung ihrer Ausstattung verantwortlich. B2B-Partner verpflichten sich, das in ihrem Vertrag vorgesehene technische Umfeld einzuhalten, insbesondere bei einem Bestand mit mehreren Bildschirmen.
6. Finanzielle Bedingungen
6.1 – Zahlungsdienstleister
Sämtliche Finanzströme werden ausschließlich über einen zugelassenen Zahlungsdienstleister abgewickelt, der als gesicherter Vermittler handelt. MONAMEDIA hält, vereinnahmt oder behält keine Gelder, die seinen Nutzern gehören, unmittelbar ein. Die Abwicklung der Transaktionen unterliegt den Allgemeinen Bedingungen des betreffenden Zahlungsdienstleisters.
6.2 – Vergütungsmodalitäten für B2C- und B2B-Nutzer
B2C- und B2B-Nutzer erhalten eine variable Vergütung, die anhand folgender Kriterien berechnet wird: – Anzahl der ordnungsgemäß registrierten aktiven Bildschirme; – tatsächlich pro Stunde ausgestrahltes Volumen an Werbebannern (L-Banner); – Betriebsdauer der Bildschirme; – sowie Einhaltung der von MONAMEDIA definierten vertraglichen und technischen Verpflichtungen.
Der pro Werbung geltende Betrag, ein mögliches Vorliegen unvergüteter Kampagnen sowie Berechnungsstufen sind im jeweiligen B2C- oder B2B-Vertrag festgelegt.
6.3 – Auszahlung fälliger Beträge
Die Auszahlung fälliger Beträge erfolgt per Überweisung über den Zahlungsdienstleister spätestens am 15. des Monats, der auf die Validierung oder den Abschluss des Buchungsmonats folgt, sofern: – der Saldo den Mindestbetrag von €30 inkl. MwSt. erreicht; – die bereitgestellten Zahlungsdaten gültig sind; – der Nutzer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht verletzt hat.
Je nach gewählter Auszahlungsmethode (SEPA-Überweisung, Paypal usw.) können Bearbeitungsgebühren anfallen, die vom Nutzer zu tragen sind.
6.4 – Aussetzung von Zahlungen
MONAMEDIA behält sich das Recht vor, jede Zahlung auszusetzen oder aufzuschieben bei: – begründetem Verdacht auf Betrug, Simulation oder Manipulation; – fehlerhaften oder nicht überprüfbaren technischen Daten; – offenkundiger Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen.
Die Aussetzung stellt keinen Verzicht dar, sondern eine vorübergehende Sperre bis zur Überprüfung.
6.5 – Steuer- und Erklärungspflicht
Jeder Nutzer ist allein für die steuerlichen, sozialversicherungsrechtlichen und Erklärungspflichten im Zusammenhang mit den von ihm erhaltenen Beträgen verantwortlich. MONAMEDIA stellt keine Gehaltsabrechnungen aus, nimmt keine Abzüge vor und gibt keine Erklärungen anstelle seiner Nutzer ab. Gegebenenfalls kann über die MonaApp zu Informationszwecken eine jährliche Übersicht erstellt werden.
7. Geistiges Eigentum
7.1 – Inhaberschaft der Rechte
Sämtliche Bestandteile der MONAMEDIA-Plattform sowie die dort ausgestrahlten oder automatisch erzeugten Inhalte sind das ausschließliche Eigentum von MONAMEDIA oder seiner Vertragspartner. Insbesondere geschützt sind: – Marken, Logos, Slogans, Handelsnamen, Domainnamen; – originale visuelle, akustische oder textliche Inhalte; – Softwarestrukturen (MonaApp, Dashboard, Algorithmen, Quellcode der Boxen); – grafische Gestaltungen, Benutzeroberflächen und Designelemente.
Dem Nutzer kann außerhalb der in Verträgen oder besonderen Genehmigungen ausdrücklich vorgesehenen Fälle kein Nutzungs-, Vervielfältigungs- oder Verwertungsrecht eingeräumt werden.
7.2 – Beschränkte und nicht ausschließliche Nutzung
Abhängig von seinem Profil kann der Nutzer Zugang zu bestimmten Ressourcen oder visuellen Materialien erhalten, die die Kommunikation oder Förderung des Dienstes erleichtern sollen. Jede Nutzung dieser Elemente (PDFs, Bildschirmaufnahmen, Auszüge, Marketinginhalte) ist streng auf eine persönliche oder berufliche Nutzung beschränkt, die dem in seinem Vertrag definierten Auftrag entspricht, und schließt aus: – jede Änderung, Zweckentfremdung oder Neuinterpretation der Botschaft; – jede öffentliche Verbreitung ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MONAMEDIA.
7.3 – Vom Nutzer zu Kommunikationszwecken bereitgestellte Inhalte
Der Nutzer kann MONAMEDIA, sofern er ausdrücklich zustimmt, die Nutzung folgender Elemente zu Kommunikations- oder kommerziellen Aufwertungszwecken gestatten: – seinen Vornamen, seine Stadt oder seine Altersgruppe; – sein Profilfoto oder ein Foto seiner Installation (TV, Box); – freiwillig bereitgestellte Zitate, Bewertungen oder Erfahrungsberichte.
Diese Genehmigung kann jederzeit durch einfache schriftliche Anfrage widerrufen werden und wird niemals als Bedingung für den Zugang zum Dienst auferlegt.
7.4 – Unverletzlichkeit der Box und des Codes
Der Quellcode der MONAMEDIA-Systeme sowie die verbundenen Boxen und ihre eingebetteten Module dürfen unter keinen Umständen, auch nicht teilweise, kopiert, analysiert, disassembliert, dekompiliert oder verändert werden. Jedes derartige Verhalten kann zur sofortigen Kündigung des Vertrags führen, unbeschadet zivil- oder strafrechtlicher Verfahren.
8. Verantwortlichkeiten von MONAMEDIA
8.1 – Art der Verpflichtung
MONAMEDIA erbringt seine Dienstleistungen im Rahmen einer Mittelverpflichtung. Sie verpflichtet sich, alle technischen, personellen und vertraglichen Mittel einzusetzen, die vernünftigerweise für das ordnungsgemäße Funktionieren der Plattform, der Werbeausstrahlung, der MonaApp und der zugehörigen Vergütungssysteme erforderlich sind.
Sie garantiert weder die Rentabilität eines Bildschirms noch einen festen Einnahmebetrag noch eine ununterbrochene Verfügbarkeit des Dienstes.
8.2 – Haftungsbeschränkung
Die Haftung von MONAMEDIA gegenüber dem Nutzer kann nicht ausgelöst werden bei: – Unterbrechung oder Ausfall des Dienstes infolge höherer Gewalt, eines Netzwerkausfalls oder einer Handlung eines Dritten (Internetanbieter, Zahlungsdienstleister, Cloud usw.); – nicht konformer oder mangelhafter Hardwarekonfiguration; – unsachgemäßer Installation, nicht autorisierter Nutzung oder fehlerhafter Handhabung der Box; – fehlerhaften oder unvollständigen Daten, die vom Nutzer bereitgestellt wurden; – simuliertem Betrieb, Betrugsversuch oder Verletzung der technischen Regeln.
8.3 – Profilbezogene Verantwortung
– Hinsichtlich der B2C-Kunden kann MONAMEDIA nicht für Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der Ausstrahlung von Werbung haftbar gemacht werden (teilweise Sichtbarkeit, gelegentliche visuelle Beeinträchtigung, Netzüberlastung). – Für B2B-Partner werden Werbeergebnisse, Auslastungsquoten oder Kapitalrendite niemals garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich in einem gesonderten Vertrag vorgesehen ist.
8.4 – Mittelbare Schäden und Haftungsobergrenze
MONAMEDIA kann nicht für mittelbare Schäden haftbar gemacht werden, die der Nutzer erleidet, wie etwa Verlust erwarteter Einnahmen, Verlust einer Chance, geschäftlicher Schaden oder Imageschaden. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von MONAMEDIA, außer bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten, auf den Gesamtbetrag begrenzt, den der betreffende Nutzer in den letzten zwölf (12) Monaten aus allen Gründen erhalten hat.
8.5 – Meldung von Störungen
Jeder Vorfall, jede Anomalie oder technische Störung ist unverzüglich über die MonaApp oder an support@monamedia.mc dem Support zu melden. Der Nutzer verpflichtet sich, bei jedem Prüf- oder Testverfahren zur Wiederherstellung des normalen Betriebs des Dienstes nach Treu und Glauben mitzuwirken.
9. Erbringung des Dienstes
9.1 Modalitäten der Umsetzung
Die Dienstleistungen von MONAMEDIA werden nach den im Hauptvertrag vereinbarten Modalitäten und Fristen erbracht oder, falls solche fehlen, innerhalb einer angemessenen Frist ab Annahme der Unterlagen des Nutzers.
9.2 Aufschiebende Bedingungen
Die tatsächliche Erbringung des Dienstes steht unter der Bedingung, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
· Validierung der Verwaltungsunterlagen des Nutzers,
· technische Bestätigung der Kompatibilität der Ausstattung,
· kein rechtliches oder regulatorisches Hindernis für die beabsichtigte Tätigkeit.
9.3 Lieferung von Ausstattung
Wenn der Dienst die Lieferung einer physischen Box oder Ausstattung umfasst, verbleibt das Eigentum an der Ausstattung bei MONAMEDIA, sofern keine ausdrückliche Übertragungsklausel gilt. Der Nutzer ist deren Verwahrer, für ihre ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich und verpflichtet, sie im Falle der Aussetzung, Rücknahme oder Kündigung des Vertrags auf erstes Verlangen zurückzugeben.
9.4 Kontinuierliche Bereitstellung
MONAMEDIA unternimmt alle Anstrengungen, um eine Kontinuität des Dienstes sicherzustellen. Der Nutzer erkennt jedoch an, dass die Erbringung des Dienstes wegen Wartung, Aktualisierung, technischem Eingriff oder höherer Gewalt vorübergehend unterbrochen werden kann, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Entschädigung entsteht, sofern vertraglich nichts anderes bestimmt ist.
10. Kündigung des Nutzerkontos und Einstellung des Dienstes
10.1 Kündigung auf Initiative des Nutzers
Der Nutzer kann seinen Vertrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung an MONAMEDIA unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von fünfzehn (15) Tagen kündigen. Die Kündigung führt zur Löschung des Zugangs zu den Dienstleistungen von MONAMEDIA und den zugehörigen Schnittstellen.
Etwaige fällige Guthaben werden innerhalb von dreißig (30) Tagen nach der Kündigung ausgezahlt, vorbehaltlich der Vertragstreue und des Mindestschwellenwerts für Zahlungen.
10.2 Kündigung auf Initiative von MONAMEDIA
MONAMEDIA kann jeden Vertrag von Rechts wegen und ohne Entschädigung kündigen, wenn der Nutzer diese Allgemeinen Bedingungen oder den Hauptvertrag schwerwiegend verletzt und eine entsprechende Mitteilung während sieben (7) Tagen ohne Wirkung geblieben ist.
In den schwerwiegendsten Fällen (offenkundiger Betrug, Sicherheitsverletzung, Zweckentfremdung des Systems) kann MONAMEDIA mit sofortiger Wirkung ohne Kündigungsfrist oder Nachfrist kündigen.
10.3 Wirkungen der Kündigung
· Löschung des Zugangs zu Diensten, Plattformen, Anwendungen oder Schnittstellen;
· Sofortige Deaktivierung der Boxen und Einstellung jeder Werbeausstrahlung auf den betreffenden Bildschirmen;
· Rückgabe der Ausstattung innerhalb von höchstens fünfzehn (15) Tagen, soweit anwendbar;
· Fortgeltung der Klauseln über Vertraulichkeit, geistiges Eigentum, Abwerbeverbot und Haftung nach Vertragsende für die vereinbarte Dauer oder, falls keine Dauer festgelegt ist, für fünf (5) Jahre.
11. Personenbezogene Daten & Vertraulichkeit
11.1 – Verantwortlicher für die Verarbeitung
Die im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen von MONAMEDIA erhobenen personenbezogenen Daten werden von der Gesellschaft MONAMEDIA als Verantwortliche für die Verarbeitung gemäß den in der Fürstentum Monaco geltenden Vorschriften (geändertes Gesetz Nr. 1.165) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO – EU 2016/679) verarbeitet.
11.2 – Kategorien der erhobenen Daten
MONAMEDIA kann insbesondere folgende Daten erheben und verarbeiten: – Identitätsdaten: Vorname, Nachname, E-Mail-Adresse, Profilfoto, Geburtsdatum (optional), Stadt; – Vertragsdaten: Status, Vertragsart, Aktivierungsdatum, Präferenzen, Nutzertypologie; – technische Daten: Aktivitätsprotokolle, Ausstrahlungsdauer, Anzahl aktiver Bildschirme, ungefährer Standort; – Transaktionsdaten: erzielte Vergütungen, bestätigte Provisionen, Zahlungshistorie; – Navigationsdaten in der Anwendung oder auf der Website.
11.3 – Zwecke der Verarbeitung
Personenbezogene Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet: – Verwaltung und Erfüllung der mit Nutzern geschlossenen Verträge; – Berechnung und Anzeige der Werbeleistung; – Versand personalisierter Benachrichtigungen, Push-Nachrichten und E-Mails; – Umsetzung des Watch2Help-Programms; – Bearbeitung von Anfragen und Kundensupport; – Erstellung anonymisierter Statistiken und aggregierter Berichte.
11.4 – Bankdaten und sichere Zahlung
MONAMEDIA erhebt oder speichert die Bankdaten seiner Nutzer weder unmittelbar. Sämtliche Finanztransaktionen werden über zugelassene Zahlungsdienstleister gemäß deren eigenen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien abgewickelt. MONAMEDIA erhält ausschließlich technische Kennungen oder Zahlungsstatus, ohne Zugang zu den vollständigen Bankdaten zu haben.
11.5 – Benachrichtigungen, Push-Nachrichten und Marketingkommunikation
Mit der Annahme dieser AB ermächtigt der Nutzer MONAMEDIA, ihm Folgendes zu senden: – E-Mails im Zusammenhang mit der Erbringung des Dienstes; – mobile Push-Nachrichten informativer, vertraglicher oder werblicher Art; – Mitteilungen zu seiner Tätigkeit oder zu Angeboten von MONAMEDIA, auch über deren interne Kanäle oder zugelassene Partner.
Der Nutzer kann bestimmte Mitteilungen jederzeit über seinen persönlichen Bereich oder die Einstellungen der MonaApp konfigurieren oder ablehnen.
11.6 – Aufbewahrung der Daten
Personenbezogene Daten werden für die zur Erreichung der Verarbeitungszwecke unbedingt erforderliche Dauer aufbewahrt, nämlich: – während der gesamten Dauer der Vertragsbeziehung, – anschließend für fünf (5) Jahre ab der letzten Aktivität zu Beweis-, Compliance- oder vorgerichtlichen Verwaltungszwecken.
11.7 – Rechte der betroffenen Personen
Gemäß den geltenden Vorschriften verfügt der Nutzer über folgende Rechte: – Recht auf Auskunft, Berichtigung, Aktualisierung und Löschung seiner Daten; – Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung oder auf Einschränkung der Verarbeitung; – Recht auf Datenübertragbarkeit; – Recht, seine Einwilligung zur Nutzung seiner Daten für nicht vertragliche Zwecke jederzeit zu widerrufen.
Jede Anfrage kann an office@monamedia.mc oder postalisch an die Adresse des Sitzes von MONAMEDIA gerichtet werden, zusammen mit einem gültigen Identitätsnachweis.
11.8 – Sicherheit und Auftragsverarbeitung
MONAMEDIA ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten zu gewährleisten. Bestimmte Daten können von Auftragsverarbeitern im Auftrag von MONAMEDIA unter den Bedingungen eines der DSGVO entsprechenden Auftragsverarbeitungsvertrags verarbeitet werden.
12. Marken und Urheberrechte
12.1 Eigentum an den Marken
Alle MONAMEDIA gehörenden Marken, Logos, Handelsnamen, visuellen Identitäten und Kennzeichen, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, sind durch das Markenrecht geschützt. Der Nutzer erkennt an, dass diese Elemente ausschließliches Eigentum von MONAMEDIA sind oder Gegenstand einer ordnungsgemäß erteilten Lizenz sind.
Dem Nutzer kann kein Nutzungs-, Vervielfältigungs- oder Darstellungsrecht über die Rechte hinaus eingeräumt werden, die MONAMEDIA im Rahmen der Vertragsausführung ausdrücklich genehmigt. Jede nicht autorisierte Nutzung stellt eine Verletzungshandlung dar, die eine zivil- und strafrechtliche Haftung ihres Urhebers begründen kann.
12.2 Urheberrechte und damit verbundene Schöpfungen
Alle redaktionellen, visuellen, audiovisuellen, textlichen, grafischen oder Softwareinhalte, die in die Dienstleistungen von MONAMEDIA integriert sind, sind durch Urheberrechte und verwandte Schutzrechte gemäß dem Gesetzbuch über geistiges Eigentum oder der entsprechenden monegassischen Gesetzgebung geschützt.
MONAMEDIA bleibt Inhaber sämtlicher vermögensrechtlicher Rechte an diesen Inhalten, unabhängig davon, ob sie intern entwickelt oder von Dritten bereitgestellt wurden. Der Nutzer verpflichtet sich, diese Elemente weder ganz noch teilweise ohne vorherige schriftliche Genehmigung von MONAMEDIA zu kopieren, anzupassen, wiederzuverwenden oder zu verbreiten.
Jede festgestellte Verletzung führt zu einem sofortigen Verfahren zur Entfernung, Aussetzung des Zugangs zu den Diensten und gegebenenfalls zu gerichtlichen Schritten.
13. Anwendbares Recht und zuständige Gerichtsbarkeit
Diese Allgemeinen Bedingungen sowie alle damit verbundenen Verträge unterliegen französischem Recht oder gegebenenfalls monegassischem Recht, wenn der Hauptvertrag unter der Gerichtsbarkeit von Monaco geschlossen wurde.
Im Fall einer Streitigkeit über die Gültigkeit, Erfüllung, Auslegung oder Kündigung eines Vertrags verpflichten sich die Parteien, vorrangig innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Streitigkeit durch eine der Parteien eine gütliche Lösung anzustreben.
Kommt keine Einigung zustande, sind ausschließlich die sachlich zuständigen Gerichte im Bezirk des Sitzes von MONAMEDIA zuständig, auch bei mehreren Beklagten oder bei Streitverkündung, ungeachtet jeder entgegenstehenden Klausel.